Fachanwalt für Familienrecht

Die umfangreiche Problematik der Trennungsfolgen, wie Sorgerechtsgestaltung, Unterhalt für Kinder und Ehegatten,

Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Scheidung und vieles mehr macht eine kompetente anwaltliche Beratung durch den Fachanwalt für Familienrecht für den Betroffenen unabdingbar. Im Rahmen von Gerichtsverfahren ist für viele Bereiche des Ehe- und Familienrechts zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.

Seit über 25 Jahren Ihr Spezialist für familienrechtliche Mandate

Die zielgerichtete Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung ebenso wie die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte als Lebenspartner, Ehegatte oder in Ihrer Eigenschaft als Vater oder Mutter eines minderjährigen Kindes, falls eine außergerichtliche Lösung am Verhalten der Gegenpartei endgültig scheitert.

Gleichzeitig biete ich an, bereits im Vorfeld einer streitigen Auseinandersetzung vorsorgend im Zusammenhang mit absehbaren Trennungsfolgen schriftliche Trennungsfolgenvereinbarungen zu entwerfen und wirksam werden zu lassen sowie bereits vor der Ehe oder während bestehender gemeinsamer Ehezeit Eheverträge zu entwerfen. Hinsichtlich einer notwendig werdenden notariellen Beurkundung, etwa eines Ehevertrages, arbeite ich mit vor Ort ansässigen Notaren zusammen.

Ich verspreche Ihnen, Ihnen bei Ihrem ganz persönlichen Anliegen bestmöglich zu helfen.

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