Unterhalt einklagen – notwendige Schritte zum Unterhaltstitel und zur Unterhaltszahlung!

Kind sitzt zwischen Eltern, die sich den Rücken zuwenden

Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, wird das Thema Kindesunterhalt relevant.

Das Thema Kindesunterhalt wird in der Regel erst interessant, wenn sich Eltern trennen und/oder scheiden lassen. Auch, wenn ein Kind außerhalb einer Ehe oder Partnerschaft geboren wird und die Kindesmutter in der Folge Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater geltend macht, rückt eine zentrale Vorschrift des Familienrechts ins Bewusstsein aller Beteiligten. Nach § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schulden sich Verwandte in gerader Linie gegenseitig Unterhalt. In intakten Familien erscheint es den meisten Menschen selbstverständlich, dass sie ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern in Form von Naturalunterhalt nachkommen. Mit einer Veränderung der Familiensituation wie bei einer Trennung entsteht je nach den Umständen des Einzelfalls ein Anspruch auf eine Geldzahlung gegen einen Elternteil oder beide Eltern. Nicht immer kommen Unterhaltsverpflichtete dabei ihrer Unterhaltsverpflichtung freiwillig nach oder halten sich an bereits getroffene Vereinbarungen. Oft entstehen Streitigkeiten über die Höhe des Unterhalts. In dieser Situation bleibt den Unterhaltsberechtigten nur die Möglichkeit, den Kindesunterhalt einzuklagen. Mit einer erfolgreichen Unterhaltsklage entsteht ein Unterhaltstitel, aus dem eine Unterhaltsforderung vollstreckt werden kann. Der Kindesunterhalt ist in der Rechtspraxis besonders relevant und beschäftigt häufig die Familiengerichte. Vom Kindesunterhalt zu unterscheiden ist die Frage, ob und unter welchen Umständen sich Ehegatten bei Trennung und Scheidung gegenseitig Unterhalt schulden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es sind beide Elternteile zum Kindesunterhalt verpflichtet. Die Unterhaltsverpflichtung ist dabei grundsätzlich unabhängig von der rechtlichen Situation und der Paargestaltung der Eltern. Es spielt keine Rolle, ob diese miteinander verheiratet sind oder als Paar zusammenleben.
  • Der Gesetzgeber nimmt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern grundsätzlich sehr ernst. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist strafbewehrt. Außerdem wird dem Unterhaltsverpflichteten sehr viel abverlangt, um seine Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt herzustellen und zu erhalten.
  • Ein Unterhaltstitel ist auch die Grundlage, um beim Jugendamt oder Jobcenter einen Unterhaltsvorschuss geltend zu machen. Dieser Vorschuss wird von Amts wegen unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsverpflichteten gezahlt, der zum aktuellen Zeitpunkt nicht zur Zahlung von Unterhalt wirtschaftlich in der Lage ist. Bessert sich die wirtschaftliche Situation des Unterhaltsverpflichteten, fordern die Behörden den gezahlten Unterhaltsvorschuss vom Unterhaltsverpflichteten zurück.
  • Um Unterhalt einzuklagen, können unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren sowie Beratungshilfe für außergerichtliche Rechtsberatungen in Anspruch genommen werden.
  • Die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder berechnen sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten. Sie hat keinen Gesetzescharakter, die obergerichtliche Rechtsprechung hält sich aber an die dort festgelegten Beträge, um eine standardisierte obergerichtliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu erreichen.
  • In aller Regel besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen.

Unterhalt einklagen – 9 Schritte zum Unterhaltstitel und dessen Vollstreckung

Der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsforderungen für das Kind gehen bestimmte Schritte voraus. Die Ausgangslage ist meist so, dass der Unterhaltsverpflichtete die Zahlung von Unterhalt ausdrücklich ganz oder teilweise verweigert oder keinen, beziehungsweise nur einen Teil des Unterhalts zahlt.

1. Die eigene Aufforderung zu Unterhaltszahlung

Regelmäßig finden zwischen den Eltern Gespräche zur Unterhaltsverpflichtung statt. In manchen Fällen fordert auch der eine Elternteil den anderen schriftlich dazu auf, seine Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Nicht selten ist der Unterhaltsverpflichtete aber für den anderen Elternteil nicht ansprechbar, nicht erreichbar oder befindet sich an einem unbekannten Aufenthaltsort. Bleiben die eigenen Versuche fruchtlos, wird die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig.

2. Unterhaltstitel im vereinfachten Verfahren erlangen

Wenn sich beide Elternteile grundsätzlich über die Unterhaltspflicht und der Höhe des Unterhalts einig sind, kann beim Jugendamt ein sogenannter Jugendamtstitel errichtet werden. Auch dabei handelt es sich um eine Urkunde, aus der grundsätzlich vollstreckt werden kann. Allerdings setzt dieser Titel auf die Freiwilligkeit beim Unterhaltsverpflichteten. Daneben gibt es ein Verfahren, über einen Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht einen Unterhaltstitel zu beantragen, wenn in der Unterhaltssache kein weiteres Verfahren wie eine Scheidung anhängig ist und auch keine weiteren Titel vorhanden sind. Dieses vereinfachte Verfahren kann ohne rechtsanwaltliche Beteiligung in Anspruch genommen werden. Vielfach benötigen die Beteiligten am Ende aber doch einen Rechtsanwalt, um beispielsweise aus der Urkunde zu vollstrecken oder weitere Fragen zur Unterhaltsverpflichtung zu klären.

3. Mögliches Auskunftsverlangen und Unterhaltsberechnung

Konnte die Unterhaltsverpflichtung nicht außergerichtlich oder in einem vereinfachten Verfahren geklärt werden, steht der Gang zum Familienrechtsanwalt an. Je nach den Umständen des Einzelfalls wird es diesem in einem ersten Schritt darum gehen müssen, zunächst festzustellen, in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete Kindesunterhalt zahlen muss. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, von dem Unterhaltsverpflichteten Auskunft zu seiner wirtschaftlichen Situation zu verlangen. Steht die Höhe des Unterhaltsdagegen bereits fest und der Unterhaltsverpflichtete verweigert sich später der Zahlung, wird der Rechtsanwalt unmittelbar wie im nächsten Schritt beschrieben, außergerichtlich zur Zahlung auffordern.

4. Außergerichtliche Aufforderung durch den Rechtsanwalt

Der Familienrechtsanwalt wird seinerseits den Unterhaltsverpflichteten schriftlich dazu auffordern, seine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen. In der Vorprüfung wird er zunächst feststellen, ob bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. Nicht nur ein richterlicher Beschluss, sondern auch ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können vollstreckbare Unterhaltstitel sein. In der Praxis geht es bei dieser außergerichtlichen Tätigkeit regelmäßig um mehrere schriftliche Zahlungsaufforderungen unter Fristsetzung und später auch mit Androhung einer Unterhaltsklage, beziehungsweise Vollstreckung, wenn bereits ein Titel zur Verfügung steht.

5. Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

Vor Einreichung einer Unterhaltsklage wird der Anwalt prüfen, ob die Mandantin/der Mandant dazu in der Lage ist, die Kosten für die Unterhaltsklage zu tragen. Für seine außergerichtliche Tätigkeit kommen eine Beratungshilfe in Betracht, für die Klage selbst kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird der Anwalt für Sie die erforderlichen Anträge zur Gewährung der Hilfeleistungen stellen.

6. Unterhalt einklagen und Zuständigkeit des Gerichts prüfen

Sind die außergerichtlichen Aufforderungen zur Unterhaltszahlung durch den Rechtsanwalt erfolglos geblieben, wird dieser beim zuständigen Familiengericht eine Unterhaltsklage einreichen und Unterhalt einklagen.

Es ist nicht immer auf den ersten Blick festzustellen, welches Gericht für die Unterhaltsklage zuständig ist. Es gelten beispielsweise unterschiedliche Zuständigkeiten der Familiengerichte bei minderjährigen und volljährigen Kindern. Für die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder sowie ihnen gleichgestellten Kindern ist nach § 232 FamFG das Gericht in dem Bezug zuständig, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Zuständigkeitsregelung ist zwingend. Sie gilt selbst dann, wenn eine andere Ehesache ebenfalls anhängig ist oder wenn das Kind im Ausland wohnt. Bei volljährigen Kindern hingegen ist das Gericht zuständig, dessen Zuständigkeitsbereich den Wohnbezirk des Unterhaltsverpflichteten umfasst.

7. Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht

In dem Verfahren vor dem Familiengericht wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch in welcher Höhe gegeben sind. Bei Kindesunterhalt wird die Bedürftigkeit bei minderjährigen Kindern vorausgesetzt. Sie muss in dem Verfahren nicht gesondert geltend gemacht werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss leistungsfähig sein. Das bedeutet, er darf seinen eigenen Lebensunterhalt durch die Zahlung des Kindesunterhalts nicht gefährden. Hier allerdings werden gerade beim Kindesunterhalt sehr strenge Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gestellt. Der Selbstbehalt, dem Gerichte dem Unterhaltsverpflichteten zusprechen, fällt gering aus. Grundsätzlich besteht deshalb ein Anspruch auf Kindesunterhalt auch dann, wenn beispielsweise der Unterhaltsverpflichtete insolvent ist. Unterhalt einklagen heißt, dass ein Antrag auf einen Unterhaltstitel, ein Zahlungsantrag gestellt wird. Dieser Unterhaltstitel stellt die Unterhaltspflicht fest und aus ihm kann vollstreckt werden. Das Gericht setzt die Höhe des Kindesunterhalts auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle an. Diese Leitlinie der Oberlandesgerichte trägt die standardisierte Rechtsprechung in Kindesunterhaltssachen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Tabelle wird mindestens einmal im Jahr den aktuellen Entwicklungen angepasst.

8. Kindesunterhalt einklagen – Stufenklage und Abänderungen einfordern

In manchen Fällen hat der Unterhaltsverpflichtete bereits die Aufforderung zur Auskunftserteilung über seine Einkünfte verweigert. In diesem Fall wird Ihr Anwalt in einer Stufenklage Unterhalt einklagen. In einer ersten Stufe wird der Unterhaltsverpflichtete zur Auskunft verpflichtet, erst in der zweiten Stufe nach Erteilung der Auskunft wird dann der Unterhalt als Zahlungsklage selbst eingeklagt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlungsklage auch als einstweilige Anordnung ausgestaltet sein. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, das zur Anwendung kommt, wenn die Unterhaltssache besonders eilig ist.

Nicht immer richtet sich eine Klage auf Kindesunterhalt auf die erstmalige Erteilung eines Unterhaltstitels. In manchen Fällen verfolgt ein Rechtsanwalt hier das Ziel, eine Abänderung des ursprünglichen Unterhaltstitels zu erreichen. Das kommt beispielsweise infrage, wenn sich die Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen erheblich geändert haben oder weitere Umstände nach einer Abänderung verlangen.

9. Unterhaltstitel und Vollstreckung

Hat das Gericht einen Unterhaltstitel in Form eines Beschlusses erlassen, kann Ihr Rechtsanwalt jetzt bei weiterer Zahlungsverweigerung aus diesem Titel im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Unterhaltsverpflichteten vorgehen.

Unterhalt einklagen – besondere Fallgestaltungen

 

Unterhaltsforderung gegen das Jugendamt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Jugendamt schriftlich einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt tritt dann in Vorleistung für den Unterhaltspflichtigen mit einem bestimmten Unterhaltsbetrag. Dabei wird später die Behörde versuchen, die bezahlten Vorschüsse beim Unterhaltsverpflichteten  zurück zu fordern. In der Regel benötigen Sie für die Geltendmachung des Unterhaltsvorschusses ebenfalls einen Unterhaltstitel.

 

Unterhalt einklagen rückwirkend – ist das möglich?

Allgemein kann im Unterhaltsrecht Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend geltend gemacht werden. Das gilt beispielsweise auch, wenn Trennungsunterhalt rückwirkend verlangt werden soll. Als unterhaltsberechtigte Person müssen Sie eine Sicherungsmaßnahme ergriffen haben. Dazu gehören die schriftliche Aufforderung an den Unterhaltspflichtigen mit Fristsetzung zur Zahlung des Unterhalts und/oder zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Auch die Einleitung eines Unterhaltsverfahrens – Unterhalt einklagen – beim zuständigen Familiengericht ist eine solche Sicherungsmaßnahme. Vom Zeitpunkt dieser Sicherungsmaßnahme an kann der Unterhalt dann rückwirkend eingefordert oder eingeklagt werden. Maßgeblich ist hier der 1.Tag des betreffenden Monats, in dem die Sicherungsmaßnahme erfolgte. Im Fall von Sonderbedarf und bei Verhinderung einer rechtzeitigen Geltendmachung des Unterhalts kann rückwirkend Unterhalt geltend gemacht werden. Der rückwirkende Anspruch auf Trennungsunterhalt ist grundsätzlich bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gegeben, wenn eine Sicherungsmaßnahme ergriffen wurde oder eine der genannten Ausnahmen vorliegen.

 

Unterhalt einklagen – gibt es Verjährungsfristen?

Grundsätzlich verjährt der Anspruch auf Unterhalt bei minderjährigen Kindern nicht. Allerdings wird ein nicht angemahnter oder nicht titulierter Unterhaltsanspruch verwirkt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach der Geltendmachung eingeklagt wird (§ 1613 Abs. 2 BGB).

Bei Volljährigen verjährt der Anspruch beginnend mit dem 18. Geburtstag in 3 Jahren. Unterhalt nachzahlen bei Volljährigkeit ist deshalb nur innerhalb der Verjährungsfrist möglich. Um Verjährung zu verhinderten, ist die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen (siehe oben) stets notwendig.

 

Unterhalt einklagen gegen Vater im Ausland

Grundsätzlich können Sie auch Unterhalt einklagen, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete im Ausland befindet. Normalerweise gilt für das Unterhaltsrecht deutsches Recht. In der Praxis können sich solche Fälle allerdings als kompliziert erweisen. Hier ist immer eine kompetente rechtsanwaltliche Beratung notwendig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Regelmäßig wird es vor allem um einen Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gehen, wenn der Unterhaltsverpflichtete im Ausland nicht erreicht werden kann und nicht zahlt. Die Vollstreckung im Ausland kann sich ebenfalls als schwierig erweisen. Zu bedenken ist aber auch, dass sich der Unterhaltsverpflichtete unter Umständen strafbar macht, wenn er konsequent die Unterhaltzahlung verweigert und sich der Unterhaltszahlung entzieht. Ihm drohen unter Umständen nach Rückkehr entsprechende strafrechtliche Schritte. Dieses Druckmittel kann eingesetzt werden, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.

 

Unterhalt einklagen bei Volljährigkeit

Unterhalt einklagen mit 18 ist im eigenen Namen des volljährigen Kindes möglich, wenn es weiterhin unterhaltsberechtigt ist oder rückwirkend Ansprüche geltend macht.

FAZIT

Unterhalt einklagen – immer mit Ihrem Familienrechtsanwalt

Lassen Sie sich zum Thema Kindesunterhalt und Unterhalt einklagen in meiner Kanzlei umfassend beraten. Hier sind die Umstände und Gegebenheiten des einzelnen Falles entscheidend. Viele Fälle entziehen sich einer standardisierten Betrachtungsweise. Unterhalt einklagen ist eine komplexe Angelegenheit. Es ist der erfahrene Rechtsanwalt in Familiensachen gefragt, da die Zeit oft drängt und der Unterhalt zur Existenzsicherung dringend benötigt wird.

Bodo Heuser

Der Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht ist seit über 20 Jahren erfolgreich in Köln aktiv und hat für vielzählige Mandanten sehr gute Erfolge vor Gericht erzielt. Er hilft Ihnen dabei, Ihren Fall kompromisslos und ergebnisorientiert vor Gericht durchzusetzen.